Staatsoper Stuttgart

In der Vergangenheit nachgefragt

Mit Paul Dessau und Bertolt Brecht kommen zwei DDR-Klassiker zu Bühnenehren

Roberto Becker • 02. November 2021

Cheryl Studer (Tertulia), Alina Adamski (Königin/Aufruferin), Gerhard Siegel (Lukullus) mit dem Kinderchor der Staatsoper Stuttgart © Martin Sigmund

Zwei prominente Todesfälle unter deutschen Komponisten haben gerade in Erinnerung gerufen, dass auch die DDR etliche Novitäten zum Genre Oper in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beigesteuert hat. Im August starb Siegfried Matthus (*1934), der noch die Uraufführung seiner «Effi Briest»-Oper in Cottbus miterleben konnte und den, neben vielen seiner Opern, auch sein Rheinsberger Refugium für den Opernnachwuchs überleben dürfte. Im Oktober starb der 1943 geborene Dresdner Udo Zimmermann, dessen künstlerische Leidenschaft ebenfalls diesem Genre galt. Er stellte sich aber auch den praktischen Niederungen ihrer Umsetzung. So rückte er als Intendant im ersten Nachwendejahrzehnt die Oper Leipzig weit nach vorn auf der Liste der interessanten Häuser. An der Deutschen Oper Berlin konnte er das in einem Intendanten-Intermezzo nicht wiederholen. Aber mit seinen Kompositionen, vor allem den Opern bleibt er präsent.

Im Vergleich dazu ist Paul Dessau (1894-1979) der Klassiker. Er gehörte, wie seine Ehefrau, die Regielegende Ruth Berghaus, nicht nur qua Gesinnung zum politischen Adel des östlichen Teil Deutschlands – was keineswegs Ärger mit den „Genossen“ ausschloss, die das Sagen hatten. Dessau konnte sich bei den besten Textautoren bedienen, die die DDR zu bieten hatte. Karl Mickel und Heiner Müller waren seine Partner und mehrfach auch Bertolt Brecht. In Bearbeitungen oder wie im Falle der «Verurteilung des Lukullus» auch in der direkten Zusammenarbeit. 

Es gehört zu den Absurditäten bzw. zum stalinistischen Erbteil der untergegangenen DDR, dass auch musikästhetische Fragen von höchster Stelle beurteilt wurden. So mussten Dessau und Brecht nach einer geschlossenen Aufführung 1951 den ursprünglich vorgesehenen Titel vom „Verhör“ in „Verurteilung“ des Lukullus abändern, damit es überhaupt zu einer öffentlichen Uraufführung kommen konnte. 

Vieles von dem, was heute von den unter DDR-Bedingungen entstandenen Kunstwerken aus den Anfangsjahren nach dem Krieg noch Bestand hat, ist durch das kafkaeske Fegefeuer der sogenannten Formalismusdebatte gegangen und dann noch einmal Mitte der 1960-er durch ein berühmt-berüchtigtes Plenum der Staatspartei verdammt worden.

Dass eine arrogante westliche Kulturhegemonie nach dem Ende der DDR ein unvoreingenommenes Erwirb-es-um-es-zu-besitzen dieses Erbes nicht förderte, sondern blockierte, brach exemplarisch im deutsch-deutschen Bilderstreit aus. In Sachen Oper genügte eine Portion Ignoranz bei der Spielplangestaltung. 

Für Lukullus wird das Leben zur Hölle © Martin Sigmund

Mit dem Vorteil, dass die Ausnahmen umso heller strahlten. Exemplarisch trifft das auf Peter Konwitschnys Inszenierung von Paul Dessaus und Heiner Müllers Oper «Lanzelot» zu, die 2019 in Weimar das erste Mal seit ihrer Uraufführung 1969 wieder zu erleben war und allseits begeisterte. Die geplante Übernahme dieser Produktion nach Erfurt verhinderte dann zwar die Pandemie, aber die Entdeckungsgroßtat bleibt. Und die Hoffnung auf Nachahmung. 

Auch «Die Verurteilung des Lukullus», die jetzt in Stuttgart – das erste Mal seit langem wieder vor vollbesetztem Haus – über die Bühne ging, umweht heute ein Hauch von Wiederentdeckung. Und das, obwohl sie allein in der DDR über dreißig Mal (darunter 1960, 1965, 1983 und 1992 vier Mal von Ruth Berghaus) und auch Westen etliche Male an kleineren und mittleren Häusern inszeniert wurde.

Für Theatermacher wie die Gruppe „Hauen und Stechen" übt die collagehafte musikalische Form Dessaus und auch Brechts belehrende Theaterdiktion eine Anziehungskraft aus, da szenisch noch eins drauf zu setzten und Diffuses in Turbulenz zu steigern, Klarheiten assoziativ zu konterkarieren, und wie Brecht in seinem Text, jede Antwort (des Angeklagten) mit einer Nachfrage (der Bilder) zu kontern. 

Bis in die Gegenwart (man nehme nur das neuste Kapitel der Wiener Geschichten vom Ballhausplatz) hinein lassen sich zuhauf Beispiele finden, wie Macht dazu verführt, nur ihrem Stern zu folgen. Wie die Mächtigen vergessen, den Blick der anderen Seite einzunehmen. 

Für Lukullus wird das Leben zur Hölle © Martin Sigmund

Als Lukullus nach seinem prunkvoll zelebrierten Ableben vor ein Totengericht (eine Art Nachwelt-Untersuchungsausschuss) gestellt wird und er sich vor den Opfern seiner Heldentaten verantworten soll, ist er fassungslos über diesen Perspektivenwechsel. Ein Entlastungszeuge wie Alexander der Große ist nicht aufzutreiben. Der Fries mit den Schilderungen seiner Heldentaten, den er stattdessen zu seiner Entlastung aufbiete, bringt das Gericht auf die Idee, die Abgebildeten vorzuladen. Die Könige, die er besiegte, die Bewohner der Städte, die er zerstören ließ, wurden dabei natürlich eher zu Belastungszeugen. Nur sein Leibkoch und der Träger des Kirschbaums, der auch zur Beute gehörte, sprechen für ihn. Aber gutes Essen und eine Bereicherung der Pflanzenwelt gegen die Toten aufzurechnen, lässt die Schöffin, die ein Fischweib war und ihren Sohn im Krieg verlor, nicht zu. Gewogen und für zu leicht befunden, ist das Urteil. Das skandierte „Ins Nichts mit ihm!“ ist der Urteilsspruch, der sich auch musikalisch ins Gedächtnis einbrennt. Das Lehrstück, das Brecht im Sinne hatte, wird schnell klar. Die Anhörung zieht sich. Ihre musikalische Gestalt bleibt mehr haften und wirkt frischer, als die Botschaft der Worte. Und auch als das Bilderrauschen und Personengewusel, das Christina Schmidt (Bühne), Yassu Yabara (Kostüme), Martin Mallon (Video und Live-Kamera) sowie die beiden Regisseurinnen Franziska Kronfoth und Julia Lwowski entfesseln. Der vokale und darstellerische Fixpunkt in diesem Wirbelsturm der assoziativen Bilder im demonstrativen Durcheinander ist der Lukullus Gerhard Siegel, selbst eine Naturgewalt. Berührend ist der Auftritt von Sopranlegende Cheryl Studer als alte Tertullia im Wartezimmer des Gerichts. Das Personalaufgebot dieser Produktion ist enorm, ganz nach dem Motto: Wir sind alle noch da! An ehesten haben Maria Theresa Ullrich als Fischweib, Deborah Saffery als Kurtisane, Philipp Nicklaus als versklavter Lehrer, Heinz Göhrig als Bäcker und Jasper Leever als Bauer die Chance, ihren Rollen als Schöffen an der Seite von Simon Bailey als Totenrichter wahrnehmbares Profil zu verleihen. 

Beeindruckend ist, wie die Musiker des Staatsorchester unter der Leitung von Bernhard Kontarsky mit ihrer von Schlagwerk- und Bläser dominierten Instrumentierung das drängende Parlando imaginieren, und wie sich der von Manuel Pujol einstudierte Chor hier einfügt. Am Ende, nach dem Urteilsspruch, fliegt ein noch ein Ufo ein, dem die Nachkommen entsteigen. Was die wohl von alle dem denken?

 

«Die Verurteilung des Lukullus» – Paul Dessau
Staatsoper Stuttgart ∙ Opernhaus

Kritik der Premiere am 1. November 2021
Termine: 6./13./15./20. November 2021